VOB/C

Einteilung des Baugrunds in Homogenbereiche

Die in der „Verdingungsordnung für Bauleistung, Teil C (VOB/C)“ veröffentlichten VOB-Normen beinhalten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Die fachgerechte Anwendung der VOB-Normen bei der Ausschreibung von Bauleistungen soll sicherstellen, dass die Leistungen eindeutig und erschöpfend beschreiben werden. Für die Gewerke des Tiefbaus und des Spezialtiefbaus kommt es besonders auf eine präzise und gleichzeitig knappe Beschreibung der anstehenden Böden an, damit eine Kalkulation der Bauleistungen ohne große Vorarbeiten möglich ist.

Seit August 2015 ist gemäß den Normen der VOB Teil C der Baugrund für Erdbau-, Tiefbau- und Spezialtiefbauarbeiten in Homogenbereiche einzuteilen. Jeder Homogenbereich ist durch mehrere Kennwerte zu beschreiben, für die jeweils eine Bandbreite mit unterer und oberer Grenze anzugeben ist.

Als Hilfestellung für Planer und Geotechnische Sachverständige hat die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) das „Merkblatt Einteilung des Baugrunds in Homogenbereiche nach VOB/C (MEH)“ erarbeitet.  Im Fokus stehen Bauvorhaben des Verkehswasserbaus, bei denen Großgeräte zum Einsatz kommen. Das Merkblatt steht hier zum Download  von der Website der BAW zur Verfügung.

Über Hinweise zu dem Merkblatt und Erfahrungen mit den Homogenbereichen würde ich mich freuen.

Am 30. Januar 2017 veranstaltet die BAW in Hannover ein Kolloquium zur Einteilung des Baugrunds in Homogenbereiche.  Informationen zu dem Kolloquium erhalten Sie hier.

Verfasst von Jan Kayser

Nach dem Studium des Bauingenieurwesens an der RWTH Aachen habe ich am Institut für Grundbau und Bodenmechanik der TU Braunschweig promoviert. Seit 1997 bin ich in der BAW und leite dort seit Februar 2017 die Abteilung Geotechnik.